Gesetz

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Angelschein und Fischpflege

Der obligatorische Angelschein ist seit dem 1. Januar 1993 gesetzlich Vorschrift. Er kostet DKK 125,- im Jahr und hat die Fangerlaubnis abgelöst, die alle Freizeitangler seit dem 1. Januar 1990 entrichten mußten.

Alle Sport- und Freizeitangler zwischen 18 und 65 Jahren müssen heute zum Fischen in dänischen Gewässern im Besitz eines gültigen Angelscheines sein. Die einzige Ausnahme, die dieses Gesetz zuläßt, besteht für die sogenannten "Put & Take" Gewässer, wo kein behördlicher Angelschein benötigt wird.

Der Angelschein kann in allen Postämtern des Landes während der normalen Öffnungszeiten (einschl. Samstag-vormittag) erworben werden. Einzelne Fremdenverkehrsbüros und Campingplätze halten jedoch auch Einzahlungsscheine bereit.

Der Angelschein wurde als reine Nutzungsabgabe eingeführt. Damit wird beabsichtigt, das Geld in größtmöglichem Umfang den Einzahlern wieder zugute kommen zu lassen. Durch den Verkauf von Angelscheinen werden jährlich DKK 35 Mio. eingenommen, die sowohl von den Sport- als auch von den Freizeitanglern stammen.

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei ist für die Fischpflege und die Verteilung der eingenommenen Mittel zuständig. Als wissenschaftliche Beratung stehen dem Ministerium die Fischereibiologen des Dänischen Instituts für Fischereiforschung zur Seite.

Bestimmungen im Süßwasser

Im Gegensatz zum Meeresgebiet, wo jedermann frei angeln darf, der den gesetzlich vorgeschriebenen Angelschein erworben hat, ist eine zusätzliche Genehmigung zum Angeln in Süßwasser erforderlich. Hier gehören die Angelrechte nämlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer, der in der Regel den Erwerb einer Angelkarte verlangt.

Das Angeln in Binnengewässern erfordert also sowohl einen Angelschein als auch eine Angelkarte, ansonsten verhält man sich gesetzeswidrig. Der Zugang zu den Fischgewässern im Süßwasser liegt normalerweise auch auf Privatgelände, jedoch wird das Zugangsrecht in den allermeisten Fällen mit dem Erwerb der Angelkarte gewährt.

Vorschriften über Mindestmaße, Schonzeiten und Schongebiete in den Flüßchen und Seen sind im Gesetz über das Angeln in Süßwasser verzeichnet. Die wichtigsten sind z.Zt. folgende:

Mindestmaße

 Lachs (Salmo salar)  60 cm
 Meerforelle (Salmo trutta trutta)  40 cm
 Seeforelle (Salmo trutta lacustris)  40 cm
 Bachforelle (Salmo trutta fario)  30 cm
 Äsche (Thymallus thymallus)  33 cm
 Große Maräne (Coregonus lavaretus)  36 cm
 Hecht (Esox lucius)  40 cm
 Barsch (Perca fluviatilis)  20 cm*
 Zander (Perca fluviatilis)  50 cm
 Flunder (Platichtys flesus)  25,5 cm
 Aal(Anguilla anguilla)  45 cm
 *Gilt nur für Randers Fjord

Schonzeiten

 Lachs (Salmo salar):  16. November - 15. Januar
 Meerforelle (Salmo trutta trutta):  16. November - 15. Januar
 Seeforelle (Salmo trutta lacustris):  16. November - 15. Januar
 Bachforelle (Salmo trutta fario):  16. November - 15. Januar
 Äsche (Thymallus thymallus):  15. März - 15. Mai
 Große Maräne (Coregonus lavaretus):  1. November -31. Januar
 Hecht (Esox lucius):  Gesamter April
 Zander (Stizostedion lucioperca):  Gesamter Mai
 Flunder (Platichtys flesus):  15. Februar - 14. Mai **
 ** Gilt nur für Weibchen mit Rogen

Alle Fische, welche die angegebenen Maße nicht erreichen oder während der Schonzeit gefangen werden, müssen immer sofort wieder ausgesetzt werden - wenn möglich, in lebensfähigem Zustand. Die Fische müssen daher beim Entfernen des Hakens sorgsam behandelt werden. Wenn der Haken tief sitzt, empfiehlt es sich, die Schnur abzuschneiden und den Haken sitzen zu lassen. Oft ist der Fisch selbst in der Lage, den Haken abzustoßen.

Schongebiete

Früher hatte der Grundstückseigentümer überwiegend selbst die Fangrechte über seine Seen und Flüßchen. Dieses Recht wurde mit der letzten Novellierung der gesetzlichen Bestimmungen über das Angeln in Süßwasser erheblich eingeschränkt, gleichzeitig wurden Schutzzonen am Ein- und Auslauf der Gewässer ausgewiesen. Früher gab es diese Schutzzonen nur in Salzwasser.

Das Angeln in Seen ist in einem Abstand von 50 m vom Ein- oder Auslauf eines Wasserlaufes verboten, wenn dieser breiter als 1 m ist. Das Angeln ist außerdem auch in einem Abstand von 50 m von Brücken und Dämmen verboten. Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht für Seen, die kleiner als 10 Hektar sind.

Angeln ist außerdem in Wasserläufen in einem Abstand von 50 m vor dem Eingang/Ausgang künstlich angelegter Fischdurchlässe, egal ob Sohlgleiten oder Fischtreppen, verboten.

Vorfütterung

Man sollte sich darüber im klaren sein, daß Vorfütterung - das Ausbringen von Futter zum Anlocken der Fische - an einzelnen Stellen in Süßwasser streng verboten ist. An andere Stellen ist eine bestimmte Menge zugelassen - im Kreis Århus im allgemeinen bis zu 0,5 kg pro Person und Tag. Ziel dieser Vorschriften ist die Begrenzung der Verunreinigung mit organischen Stoffen.

Bestimmungen im Salzwasser

Im Meer können alle, die einen staatlich vorgeschriebenen Angelschein erworben haben, ohne weitere Abgaben angeln. Gleichzeitig gilt, das sich jeder ungehindert am Strand aufhalten kann, wenn man dabei unterhalb der Linie des täglichen Hochwasserstandes bleibt. Nur in sehr wenigen Fällen kann ein Strandabschnitt Privatbesitz sein. Man muß sich jedoch vor Augen halten, daß der Zugang zum Strand oft über einen Privatweg erfolgen muß. Hier muß man also erst um Erlaubnis fragen.

Vorschriften über Mindestmaße, Schonzeiten und Schongebiete am und auf dem Meer sind im Gesetz über das Angeln im Salzwasser verzeichnet. Die wichtigsten sind z.Zt. folgende:

Mindestmaße

 Lachs (Salmo salar)  60 cm
 Meerforelle (S. trutta trutta)  40 cm
 Große Maräne (C. lavaretus)  36 cm
 Hecht (Esox lucius)  60 cm
 Dorsch (Gadus morhua)  35 cm
 Köhler (Pollachius virens)  40 cm
 Pollak (Pollachius pollachius)  30 cm
 Merlan (Merlangus merlangus)  23 cm
 Schellfisch (M. aeglefinus)  32 cm
 Seehecht (M. merluccius)  40 cm
 Hering (Clupea harengus)  18 cm
 Makrele (Scomber scombrus)  20 cm
 Scholle (Pleuronectes platessa)  27 cm
 Flunder (Platichtys flesus)  25,5 cm
 Kliesche (Limanda limanda)  25 cm
 Seezunge (Solea solea)  24,5 cm
 Rotzunge (Microstomus kitt)  26 cm
 Steinbutt (Psetta maximus)  30 cm
 Glattbutt (Scopthalmus rhombus)  30 cm
 Aal (Anguilla anguilla)  35,5 cm
 Aalquappe (Zoarces viviparus)  23 cm

Schonzeiten

 Lachs (Salmo salar):  16. November -15. Januar*
 Meerforelle (Salmo trutta trutta):  16. November -15. Januar*
 Große Maräne (Coregonus lavaretus):  1. November -31. Januar
 Scholle (Pleuronectes platessa):  15. Januar -30. April**
 Flunder (Platichtys flesus):  1. Februar -15. Mai **
 Aalquappe (Zoarces viviparus):  15. September -31. Januar***
* Gilt für Lachse und Forellen in Laichfärbung
** Gilt nur für Weibchen mit Rogen
*** Gilt nur für tragende Weibchen

Alle Fische, welche die angegebenen Maße nicht erreichen oder während der Schonzeit gefangen werden, müssen immer sofort wieder ausgesetzt werden - wenn möglich, in lebensfähigem Zustand. Die Fische müssen daher beim Entfernen des Hakens sorgsam behandelt werden. Wenn der Haken tief sitzt, empfiehlt es sich, die Schnur abzuschneiden und den Haken sitzen zu lassen.

Schongebiete

Entlang der dänischen Küsten besteht seit 1986 eine 100 m-Zone, in der keine Netze ausgelegt werden dürfen, um Lachse auf ihren Laichzügen in Küstennähe zu schützen. Diese Schonmaßnahme gilt ganzjährig.

Die geltenden Bestimmungen sind Minimalforderungen, d.h. das zuständige Ministerium kann sie ausweiten, wenn das aus biologischer Sicht erforderlich
erscheint. Es hat eine Reihe von Fällen gegeben, in denen Teile der inneren Fjorde mit wichtigen Laichgewässern als netzfreie Zonen ausgewiesen wurden.

Normalerweise weisen Wasserläufe von mehr als 2 m breite Schutzzonen auf, wo ganzjähriges Angelverbot herrscht. Die Schutzzone besteht aus einem Halbkreis mit einem Radius von 500 m, ausgehend von der Mündung. Zusätzlich ist eine Übergangszone von 500 m Breite und 100 m Länge in gerader Linie vor dem Auslauf zu beachten.

Beträgt die Breite des Wasserlaufs weniger als 2 m, dann gilt ein Angelverbot in der Schutzzone nur in der Zeit vom 16. September bis zum 15. Märtz. Das entspricht 2 Monaten Schonfrist vor der Schonzeit für farbige Meerforellen bis 2 Monaten nach deren Ablauf.

Trolling-Verbot

Heute gilt ein allgemeines Trolling-Verbot (Schleppen von Ködern vom Boot aus) innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Land. Das heißt also innerhalb der Zone, in der auch das Fischen mit Netzen verboten ist.

Der Sinn dieses Verbotes ist das Vermeiden von Konflikten mit den Geräten von Fischern, wie z. B. Angelruten und Schnur sowie Reusen oder Grundnetzen. Trolling-Angeln mit mehreren schleppenden Geräten nimmt einfach zuviel Platz in den küstennahen Gebieten in Anspruch, in denen auch andere an der "Beute" interessiert sind.

Außerdem ist zu beachten, daß beim Angeln vom Boot aus nur zwei Angelruten pro Angler benutzt werden dürfen, höchstens jedoch vier Angeln pro Boot unabhängig der Anzahl an Leuten. Diese Regel soll Klagen über Raubfischerei von sowohl Nicht-Anglern als auch Fischern vermeiden.

Verkaufsverbot

Bei der letzten Novellierung der Fischereigesetze erließ der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Fischerei ein generelles Verkaufsverbot für Fische, die nicht von registrierten Berufs- und Nebenerwerbsfischern gefangen werden. Das Verbot richtet sich gegen die zunehmende Fischerei mit dem Netz.

Als mit Rute und Schnur ausgerüsteter Angler darf man daher seinen Fang nicht weiterverkaufen. Das ist heutzutage ungesetzlich.

Als Angler, der im Besitz des obligatorischen Angelscheins für DKK 125,- ist, hat man nur das Recht erworben, Angelrute und Leine einzusetzen. Der Einsatz von mit Haken bestückten Schnüren, Reusen oder Netzen ist daher nicht zulässig.

Benehmen

Es sind verschiedene Dinge zu beachten, auf die man als Sportangler Rücksicht nehmen muß, wenn man sich an den Flüßchen und Seen in Ostjütland aufhält.

Der Angelschein

Alle Sportangler müssen seit dem 1. Januar 1993 im Besitz eines obligatorischen Angelscheins sein, der in jedem Postamt erworben werden kann. Er kostet DKK 125,- pro Jahr, - und dieser Betrag wird für die Fischpflege und Forschungsarbeit im Bereich Fischereibiologie verwendet. Es können auch Wochen- und Tageskarten für DKK 75,- bzw. DKK 25,- erworben werden.

Alle Sport- und Freizeitangler zwischen 18 und 65 Jahren müssen, um in dänischen Gewässern angeln zu können, im Besitz eines gültigen Angelscheins sein. Die einzige Ausnahme, die dieses Gesetz zuläßt, besteht für die sogenannten "Put & Take"-Gewässer, wo kein behördlicher Angelschein benötigt wird.

Denken Sie daran, daß der obligatorische Angelschein nur zum Angeln mit Rute und Schnur berechtigt und nicht mit feststehender Ausrüstung wie Netz, Reusen und mit Haken bestückten Schnüren.

Rücksichtsvolles Parken

Zunächst einmal muß man sein Fahrzeug so parken, daß es anderen nicht den Weg versperrt. Rücksichtsvolles Parken ist natürlich besonders wichtig, wenn man einen langen Bootsanhänger oder Wohnwagen hinter dem Wagen hat.

Beim Angeln sollte man stets Rücksicht auf seine Mit-Angler nehmen. Gute Kollegen sind Gold wert und müssen daher auch gut behandelt werden! Es könnte ja sein, daß sie einen guten Tip zu Angelmöglichkeiten vor Ort haben.

Es muß darauf hingewiesen werden, daß Camping überall in Dänemark verboten ist - einzige Ausnahmen bilden die zugelassenen Campingplätze und einzelne größere Rastplätze. Das gilt für jede Form der Übernachtung, sei es im Zelt, Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil.

Ein Platz in der Warteschlange

Achten Sie immer auf andere Angler, und halten Sie ausreichenden Abstand. Ist an einem bestimmten Angelplatz eine Schlange entstanden, bleiben Sie ruhig in der Kolonne stehen, und warten Sie, bis Sie an die Reihe kommen. Stellen Sie sich niemals vor andere, die gerade im Wasser angeln.

Wenn Sie vom Boot aus fischen, nehmen Sie Rücksicht auf andere Angler am Seeufer. Fahren Sie in einem großen Bogen um sie herum, damit Sie sie nicht beim Angeln stören. Als Bootsangler hat man immer noch genug Wasser zum Angeln, so daß man nicht mit den Uferanglern konkurrieren muß.

Zwei Angelruten pro Person

Besetzen Sie nicht das See- oder Flußufer mit einer Reihe von Angelruten. Zwei Angelruten pro Person sind genug und werden nach den Gepflogenheiten dänischer Sportangler akzeptiert. Mehr Ruten sind ungern gesehen, weil sie andere am Angeln hindern. Wir angeln ja aus Vergnügen und nicht, um vom Fang zu leben.

Unterlassen Sie es, einen besonders guten Angelplatz zu "belagern". Angeln Sie an einer Stelle, und lassen Sie danach andere hinzukommen, wenn diese warten. Für die begehrtesten Wasserläufe gilt, daß man sogenanntes "bewegliches Angeln" praktizieren sollte, wo man beim Angeln ruhig eine Strecke abgeht.

Rücksichtnahme auf Vögel

Auf Tiere muß Rücksicht genommen werden. Vor allem die Vögel haben Anspruch auf Ruhe und Frieden, wenn sie im Frühjahr und Vorsommer die Eier oder ihre Jungen im Nest haben. Halten Sie daher großen Abstand zum Röhricht, zu kleinen Inseln und Werdern, wo sich die Vögel aufhalten.

Auch das übrige Jahr werden die Vögel es Ihnen danken, wenn Sie ausgediente Angelausrüstung und anderen Abfall nicht in der Natur hinterlassen! Und gerade ausgediente Angelschnüre können für viele Vögel verhängnisvoll werden, weil sie sich darin verfangen können. Sie erleiden nämlich einen qualvollen Hungertod.

Mindestmaße

Es versteht sich von selbst, daß man als Sportangler die geltenden Bestimmungen bis aufs i-Tüpfelchen genau einhält. Fische, die unter dem Mindestmaß bleiben, sind umgehend und so schonend wie möglich wieder auszu-setzen - auch wenn es nicht den Anschein hat, daß sie überleben.

Das Gesetz kennt in diesem Punkt keine Ausnahme. Selbst ein toter oder sterbender Fisch, der das Mindestmaß nicht erreicht, muß daher umgehend wieder ausgesetzt werden, wenn man sich nicht verdächtig machen will, ungesetzliche Handlungen zu begehen.

Naturschutz

Im Augenblick gelten die Schutzzeiten und -zonen, die an anderer Stelle in diesem elektronischen Angelführer aufgeführt sind. Man sollte doch darüber im klaren sein, daß beide ständig den jeweiligen Bedingungen angepaßt werden können.

Es obliegt daher jedem einzelnen Sportangler, sich über aktuelle Vorschriften zu informieren. Es liegt auch in der Verantwortung des einzelnen Sportanglers zu kontrollieren, daß er oder sie nicht im Bereich der geltenden Schutzzonen an der Mündung von Flüssen und Bächen angelt.

Vorfütterung

Achten Sie darauf, daß man im Kreis Århus eine Grenze für die Vorfütterung (0,5 kg pro Person/Tag) aufgestellt hat. Das geschieht aus Rücksicht auf die Wasserqualität, die gerade in diesen Jahren durch Investitionen in Millionenhöhe zur effizienteren Abwasserklärung verbessert werden soll. Aus diesem Grund ist das Vorfüttern an einigen Stellen ganz und gar verboten.

Verkaufsverbot

Bei der letzten Novellierung der Fischereigesetze erließ der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Fischerei ein generelles Verkaufsverbot für Fische, die nicht von registrierten Berufs- und Nebenerwerbsfischern gefangen werden. Das Verbot richtet sich gegen die zunehmende Fischerei mit dem Netz.

Als mit Rute und Schnur ausgerüsteter Angler darf man daher seinen Fang nicht weiterverkaufen. Das ist heutzutage ungesetzlich. Hat man den obligatorischen Angelschein für DKK 125,- erworben, erhält man aber nur das Recht, Angelrute und Leine einzusetzen. Der Einsatz von mit Haken bestückten Schnüren, Reusen oder Netzen ist daher nicht zulässig.

Wenn Sie die genannten Vorschriften einhalten, können Sie ganz sicher sein: Sie sind als Angelurlauber in Ostjütland jederzeit wieder gern gesehen!

Petri Heil!



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