Alle Fische, welche die angegebenen Maße
nicht erreichen oder während der Schonzeit gefangen werden,
müssen immer sofort wieder ausgesetzt werden - wenn möglich,
in lebensfähigem Zustand. Die Fische müssen daher beim
Entfernen des Hakens sorgsam behandelt werden. Wenn der Haken
tief sitzt, empfiehlt es sich, die Schnur abzuschneiden und den
Haken sitzen zu lassen.
Schongebiete
Entlang der dänischen Küsten
besteht seit 1986 eine 100 m-Zone, in der keine Netze ausgelegt
werden dürfen, um Lachse auf ihren Laichzügen in Küstennähe
zu schützen. Diese Schonmaßnahme gilt ganzjährig.
Die geltenden Bestimmungen sind Minimalforderungen,
d.h. das zuständige Ministerium kann sie ausweiten, wenn
das aus biologischer Sicht erforderlich
erscheint. Es hat eine Reihe von Fällen gegeben, in denen
Teile der inneren Fjorde mit wichtigen Laichgewässern als
netzfreie Zonen ausgewiesen wurden.
Normalerweise weisen Wasserläufe von
mehr als 2 m breite Schutzzonen auf, wo ganzjähriges Angelverbot
herrscht. Die Schutzzone besteht aus einem Halbkreis mit einem
Radius von 500 m, ausgehend von der Mündung. Zusätzlich
ist eine Übergangszone von 500 m Breite und 100 m Länge
in gerader Linie vor dem Auslauf zu beachten.
Beträgt die Breite des Wasserlaufs
weniger als 2 m, dann gilt ein Angelverbot in der Schutzzone
nur in der Zeit vom 16. September bis zum 15. Märtz. Das
entspricht 2 Monaten Schonfrist vor der Schonzeit für farbige
Meerforellen bis 2 Monaten nach deren Ablauf.
Trolling-Verbot
Heute gilt ein allgemeines Trolling-Verbot
(Schleppen von Ködern vom Boot aus) innerhalb einer Entfernung
von 100 m vom Land. Das heißt also innerhalb der Zone,
in der auch das Fischen mit Netzen verboten ist.
Der Sinn dieses Verbotes ist das Vermeiden
von Konflikten mit den Geräten von Fischern, wie z. B. Angelruten
und Schnur sowie Reusen oder Grundnetzen. Trolling-Angeln mit
mehreren schleppenden Geräten nimmt einfach zuviel Platz
in den küstennahen Gebieten in Anspruch, in denen auch andere
an der "Beute" interessiert sind.
Außerdem ist zu beachten, daß
beim Angeln vom Boot aus nur zwei Angelruten pro Angler benutzt
werden dürfen, höchstens jedoch vier Angeln pro Boot
unabhängig der Anzahl an Leuten. Diese Regel soll Klagen
über Raubfischerei von sowohl Nicht-Anglern als auch Fischern
vermeiden.
Verkaufsverbot
Bei der letzten Novellierung der Fischereigesetze
erließ der Minister für Landwirtschaft, Ernährung
und Fischerei ein generelles Verkaufsverbot für Fische,
die nicht von registrierten Berufs- und Nebenerwerbsfischern
gefangen werden. Das Verbot richtet sich gegen die zunehmende
Fischerei mit dem Netz.
Als mit Rute und Schnur ausgerüsteter
Angler darf man daher seinen Fang nicht weiterverkaufen. Das
ist heutzutage ungesetzlich.
Als Angler, der im Besitz des obligatorischen
Angelscheins für DKK 125,- ist, hat man nur das Recht erworben,
Angelrute und Leine einzusetzen. Der Einsatz von mit Haken bestückten
Schnüren, Reusen oder Netzen ist daher nicht zulässig.
Benehmen
Es sind verschiedene Dinge zu beachten,
auf die man als Sportangler Rücksicht nehmen muß,
wenn man sich an den Flüßchen und Seen in Ostjütland
aufhält.
Der Angelschein
Alle Sportangler müssen seit dem 1.
Januar 1993 im Besitz eines obligatorischen Angelscheins sein,
der in jedem Postamt erworben werden kann. Er kostet DKK 125,-
pro Jahr, - und dieser Betrag wird für die Fischpflege und
Forschungsarbeit im Bereich Fischereibiologie verwendet. Es können
auch Wochen- und Tageskarten für DKK 75,- bzw. DKK 25,-
erworben werden.
Alle Sport- und Freizeitangler zwischen
18 und 65 Jahren müssen, um in dänischen Gewässern
angeln zu können, im Besitz eines gültigen Angelscheins
sein. Die einzige Ausnahme, die dieses Gesetz zuläßt,
besteht für die sogenannten "Put & Take"-Gewässer,
wo kein behördlicher Angelschein benötigt wird.
Denken Sie daran, daß der obligatorische
Angelschein nur zum Angeln mit Rute und Schnur berechtigt und
nicht mit feststehender Ausrüstung wie Netz, Reusen und
mit Haken bestückten Schnüren.
Rücksichtsvolles Parken
Zunächst einmal muß man sein
Fahrzeug so parken, daß es anderen nicht den Weg versperrt.
Rücksichtsvolles Parken ist natürlich besonders wichtig,
wenn man einen langen Bootsanhänger oder Wohnwagen hinter
dem Wagen hat.
Beim Angeln sollte man stets Rücksicht
auf seine Mit-Angler nehmen. Gute Kollegen sind Gold wert und
müssen daher auch gut behandelt werden! Es könnte ja
sein, daß sie einen guten Tip zu Angelmöglichkeiten
vor Ort haben.
Es muß darauf hingewiesen werden,
daß Camping überall in Dänemark verboten ist
- einzige Ausnahmen bilden die zugelassenen Campingplätze
und einzelne größere Rastplätze. Das gilt für
jede Form der Übernachtung, sei es im Zelt, Auto, Wohnwagen
oder Wohnmobil.
Ein Platz in der Warteschlange
Achten Sie immer auf andere Angler, und
halten Sie ausreichenden Abstand. Ist an einem bestimmten Angelplatz
eine Schlange entstanden, bleiben Sie ruhig in der Kolonne stehen,
und warten Sie, bis Sie an die Reihe kommen. Stellen Sie sich
niemals vor andere, die gerade im Wasser angeln.
Wenn Sie vom Boot aus fischen, nehmen Sie
Rücksicht auf andere Angler am Seeufer. Fahren Sie in einem
großen Bogen um sie herum, damit Sie sie nicht beim Angeln
stören. Als Bootsangler hat man immer noch genug Wasser
zum Angeln, so daß man nicht mit den Uferanglern konkurrieren
muß.
Zwei Angelruten pro Person
Besetzen Sie nicht das See- oder Flußufer
mit einer Reihe von Angelruten. Zwei Angelruten pro Person sind
genug und werden nach den Gepflogenheiten dänischer Sportangler
akzeptiert. Mehr Ruten sind ungern gesehen, weil sie andere am
Angeln hindern. Wir angeln ja aus Vergnügen und nicht, um
vom Fang zu leben.
Unterlassen Sie es, einen besonders guten
Angelplatz zu "belagern". Angeln Sie an einer Stelle,
und lassen Sie danach andere hinzukommen, wenn diese warten.
Für die begehrtesten Wasserläufe gilt, daß man
sogenanntes "bewegliches Angeln" praktizieren sollte,
wo man beim Angeln ruhig eine Strecke abgeht.
Rücksichtnahme auf Vögel
Auf Tiere muß Rücksicht genommen
werden. Vor allem die Vögel haben Anspruch auf Ruhe und
Frieden, wenn sie im Frühjahr und Vorsommer die Eier oder
ihre Jungen im Nest haben. Halten Sie daher großen Abstand
zum Röhricht, zu kleinen Inseln und Werdern, wo sich die
Vögel aufhalten.
Auch das übrige Jahr werden die Vögel
es Ihnen danken, wenn Sie ausgediente Angelausrüstung und
anderen Abfall nicht in der Natur hinterlassen! Und gerade ausgediente
Angelschnüre können für viele Vögel verhängnisvoll
werden, weil sie sich darin verfangen können. Sie erleiden
nämlich einen qualvollen Hungertod.
Mindestmaße
Es versteht sich von selbst, daß
man als Sportangler die geltenden Bestimmungen bis aufs i-Tüpfelchen
genau einhält. Fische, die unter dem Mindestmaß bleiben,
sind umgehend und so schonend wie möglich wieder auszu-setzen
- auch wenn es nicht den Anschein hat, daß sie überleben.
Das Gesetz kennt in diesem Punkt keine
Ausnahme. Selbst ein toter oder sterbender Fisch, der das Mindestmaß
nicht erreicht, muß daher umgehend wieder ausgesetzt werden,
wenn man sich nicht verdächtig machen will, ungesetzliche
Handlungen zu begehen.
Naturschutz
Im Augenblick gelten die Schutzzeiten und
-zonen, die an anderer Stelle in diesem elektronischen Angelführer
aufgeführt sind. Man sollte doch darüber im klaren
sein, daß beide ständig den jeweiligen Bedingungen
angepaßt werden können.
Es obliegt daher jedem einzelnen Sportangler,
sich über aktuelle Vorschriften zu informieren. Es liegt
auch in der Verantwortung des einzelnen Sportanglers zu kontrollieren,
daß er oder sie nicht im Bereich der geltenden Schutzzonen
an der Mündung von Flüssen und Bächen angelt.
Vorfütterung
Achten Sie darauf, daß man im Kreis
Århus eine Grenze für die Vorfütterung (0,5 kg
pro Person/Tag) aufgestellt hat. Das geschieht aus Rücksicht
auf die Wasserqualität, die gerade in diesen Jahren durch
Investitionen in Millionenhöhe zur effizienteren Abwasserklärung
verbessert werden soll. Aus diesem Grund ist das Vorfüttern
an einigen Stellen ganz und gar verboten.
Verkaufsverbot
Bei der letzten Novellierung der Fischereigesetze
erließ der Minister für Landwirtschaft, Ernährung
und Fischerei ein generelles Verkaufsverbot für Fische,
die nicht von registrierten Berufs- und Nebenerwerbsfischern
gefangen werden. Das Verbot richtet sich gegen die zunehmende
Fischerei mit dem Netz.
Als mit Rute und Schnur ausgerüsteter
Angler darf man daher seinen Fang nicht weiterverkaufen. Das
ist heutzutage ungesetzlich. Hat man den obligatorischen Angelschein
für DKK 125,- erworben, erhält man aber nur das Recht,
Angelrute und Leine einzusetzen. Der Einsatz von mit Haken bestückten
Schnüren, Reusen oder Netzen ist daher nicht zulässig.
Wenn Sie die genannten Vorschriften einhalten,
können Sie ganz sicher sein: Sie sind als Angelurlauber
in Ostjütland jederzeit wieder gern gesehen!
Petri Heil!
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